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Jedes Unternehmen braucht die AGB´s unsere finden Sie hier auf dieser Seite. Lesen Sie sich die AGB´s gründlich durch damit es im Nachhinein nicht zu Missverständnissen kommt.

Stand Juli 2021

Freiheit genießen aber mit Regeln

Unsere Mietbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Berechtigte Fahrer/Mindestalter/Führerschein

Der Fahrer muss zwingend mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz eines gültigen Führerscheines, welcher zum Führen eines Fahrzeuges bis 3,50 Tonnen berechtigt. Klassen B, Klasse 3 oder höherwertiger. Der Führerscheinerwerb darf minimal 12 Monate zurückliegen.

Der Führerschein wird vor Ort kopiert, das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter selbst bzw. die in der Anmietung genannten Person geführt werden.

  1. Zuladungsgrenzen

Die Zuladungsgrenzen sind zwingend einzuhalten, zum einen berechtigt der Führerschein der Klasse B nur das Führen eines Fahrzeuges bis 3,5 Tonnen, zum anderen ist sonst die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gewährleistet.

Eventuelle Strafen durch die Verletzung der Zulassungsgrenzen, trägt der Mieter.

 

  1. Preise

Der Mietpreis ist inklusive der Innenausrüstung, Campingmöbeln, einer vollen Gasflasche, Außenreinigung, Versicherungen und 200 Freikilometer pro Miettag.

Kosten für die eventuell erforderliche Innenreinigung, der Beseitigung von Rauch oder übermäßigen Verschmutzungen sind nicht enthalten und werden, sofern erforderlich, separat abgerechnet (siehe Punkt 8).

Sie erhalten von uns, ein vollgetanktes Fahrzeug, dieses ist auch vollgetankt zurückzugeben.

Wir prüfen das Fahrzeug auf Funktionalität und Verkehrssicherheit vor jeder Neuvermietung, bei Abgabe gehen wir mit dem Kunden um das Fahrzeug, bitte planen Sie eine halbe Stunde hierfür ein.

Extrakilometer werden mit 0,45 € berechnet, für das Nachtanken berechnen wir zu den konkreten

Kraftstoffpreisen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 30,00€.

Strafgebühren oder Bußgelder gehen zulasten des Mieters. Der Vermieter erhebt eine Bearbeitungsgebühr der Strafmandate, Blitzer und Parktickets in Höhe von 30,00 € pro Mandat.

  1. Servicepauschale

Unsere Servicepauschale in Höhe von 139,00 € wird einmalig pro Mietfahrzeug erhoben, diese Pauschale enthält:

   • die Kosten für die Über- und Abgabe des Fahrzeuges (zu unseren üblichen Geschäftszeiten)

   • die ausführliche Einweisung

   • eine gefüllte Gasflasche

   • Außenreinigung

   • WC Chemikalien

  1. Kaution

Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution in Höhe von 1.000,00 €.

Die Kaution muss bei Übernahme des Mietfahrzeugs in Bar hinterlegt werden.

Bei Nichtbeanstandung am Tag der Rückgabe wird die Kaution in Bar zurückerstattet.

  1. Mindestmietdauer

Wir vermieten unsere Fahrzeuge immer für mindestens 5 Nächte

  1. Fahrzeugübernahme und -Rücknahme

Das angemietete Wohnmobil wird dem Mieter gereinigt, vollgetankt und im vertragsmäßigen Zustand übergeben. Der Fahrzeugzustand wird im Übergabe- und Rückgabeprotokoll dokumentiert, dieses wird vom Mieter und vom Vermieter unterschrieben. Die Übergaben und Rückgaben erfolgen in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr, bitte haben Sie dafür Verständnis. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Übergabe/Rückgabe nur gegen Aufpreis (59,00 €) und nach Absprache möglich.

Sonn- und Feiertage sind wir generell nicht im Dienst und bei unseren Familien.

  1. Reinigung

Das Fahrzeug wird gereinigt übergeben, bei Rückgabe muss das Fahrzeug innen einwandfrei vom Mieter gereinigt übergeben werden.

Im Groben bedeutet dies für Sie, so wie Sie Ihr Fahrzeug erhalten, in diesem Zustand hätten wir es gerne zurück.

   • Das Geschirr, Küchenutensilien ist sauber in den Schränken

   • Die Toilette ist gereinigt und leer

   • Abwasser ist abgelassen

   • Die Oberflächen und Innenflächen sind sauber

   • Die Fahrerkabine ist in einem sauberen Zustand und frei von Müll

Sollte das Fahrzeug in einem unzureichenden Zustand sein berechnen wir wie folgt:

Toilettenreinigung:  160,00 €

Innenreinigung: 150,00 €

Haustiernutzung: 250,00 € Reinigung

 

  1. Verbotene Nutzung

Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil

   • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests

   • Zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen (ausgenommen Campinggas)

   • Zur Begehung von Zoll- und Straftaten, Ordnungswidrigkeiten

   • Weitervermietung und/oder Weitergabe

   • Überschreitung der vereinbarten Mietdauer

   • Tiere mitzuführen

   • Festivals oder Rennsportveranstaltungen

   • Im Wohnmobil zu rauchen

Sollte es zu einer “ verbotenen Nutzung“ kommen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution einzubehalten. Anfallenden Kosten hinsichtlich Reinigung, Reparatur, Betriebsausfall, Wertminderung, und Bearbeitung werden dem Mieter in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Bei einem Verstoß wird die Kaution in voller Höhe einbehalten

  1. Auslandsfahrten

Fahrten in das europäische Ausland sind erlaubt, außereuropäische Fahrten sind nur nach Absprache erlaubt.

  1. Verhalten im Schadenfall

Bitte rufen Sie bei jedem Unfall, Beschädigung oder Diebstahl die Polizei. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht ohne eine weitere Absprache anerkannt werden. Bitte melden Sie sich unverzüglich beim Vermieter, im Handschubfach finden Sie eine Telefonnummer von der BDV (Versicherung).

Wenn Sie das Fahrzeug bei uns zurückgeben, wird eine Schadensmeldung ausgefüllt.

  1. Reparaturen

Unsere Fahrzeuge sind alle neu (Stand 2021); sollte es doch notwendig sein mit dem Mietfahrzeug auf Grund eines Defektes oder Unfall eine Werkstatt zu besuchen bitten wir Sie darum die Nummer der Versicherung anzurufen bzw. uns. Der Mieter hat zu akzeptieren, wenn das Wohnmobil für Diagnose und Reparatur in der Werkstatt für einen nicht erheblichen Zeitraum verbleiben muss. Der Mieter ist verpflichtet die Fehlerdiagnose und Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen, bitte sorgen Sie für eine schriftliche Dokumentation. Reparaturen die notwendig sind um die Betriebs- und Verkehrssicherheit zu Gewährleisten z.B. eine Glühbirne, kaputter Scheibenwischer etc. kann der Mieter bis zu einem Betrag von 150,00 € netto, selbst in Auftrag geben, über diesen Betrag ist das Einverständnis vom Vermieter einzuholen. Die Kosten für die Reparatur trägt der Vermieter, gegen Vorlage eines Beleges, sollte der Mieter seiner Pflicht den Schaden so gering wie nur möglich zu halten nicht nachkommen, werden die Mehrkosten auf den Mieter umgelegt.

 

  1. Haftung Mieter

Der Mieter haftet für:

   • Beschädigung, Zerstörung, unsachgemäße Behandlung und Verlust, sofern der Vermieter durch Dritte (Versicherung) nicht entschädigt wird

   • Vollkaskoschäden 1000,00 € Selbstbeteiligung

   • Teilkaskoschäden 500,00 € Selbstbeteiligung

 

Uneingeschränkt haftet der Mieter für Schäden durch:

   • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

   • Drogen- und oder Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

   • Missachtung maximaler Durchfahrtshöhen- und breiten

   • Rückwärtsfahren des Wohnmobiles ohne die Hilfe einer Einweisung

   • Fehlen Fahrerlaubnis

   • Fehlender oder fehlerhafter Schadensmeldung

   • Markisenschäden verursacht z.B. durch Nässe, Sturm, Hagel, ohne Beaufsichtigung (die Markise ist einzufahren, wenn Sie das Fahrzeug verlassen)

   • Unfallflucht

   • Unsachgemäße Nutzung

   • Verspätetet Rückgabe

Der Mieter wird auch für alle Nebenkosten belangt insbesondere für:

   • Abschleppkosten

   • Bergungskosten

   • Rücktransport

   • Wertminderung

   • Verdienstausfall

   • Kosten für eine Ersatzfahrzeug

  1. Datenschutz und Speicherung der personenbezogenen Daten

Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten und die seiner Mitreisenden speichert und weitergibt an Dritte, der Vermieter gibt die Daten nur weiter, wenn

   • Dies zur Vermittlung notwendig ist

   • Die gemachten Angaben unrichtig sind

   • Das Fahrzeug verspätet zurückgegeben wird (ab 1 Stunde)

   • Mietforderungen gerichtlich oder anwaltlich geltend gemacht werden müssen

   • Straftaten oder Ordnungswidrigkeit begangen werden

   • Im falle eines Schadens die Versicherung dies fordert

  1. Stornierung und Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit unter den unten genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten

Storno bis 90 Tage vor Anreise: kostenfrei

Bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

60 Tage bis 30 tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises

29 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

Weniger als 15 Tage: 90 % des Mietpreises

Alle Änderungen oder ergänzenden Angaben bedürfen der Schriftform. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart. Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit des Vertrages, einzelner Punkte, lässt die Übrigkeit des Vertragsinhaltes unberührt. Bei Formfehlern gelten die Regelungen sinngemäß, der Mieter willigt ein, dass der Vermieter im Ersatzfahrzeugfall seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf einen anderen Vermieter oder Fahrzeug überträgt. Er wird in den o.g. Fällen schriftlich informiert.

Mit der Buchung unserer Glamper erklärt sich der Mieter mit den Mietbedingungen einverstanden, alle unsere Mietverträge gelten unter den o.g. Mietbedingungen.