Nach langem Lockdown endlich wieder verreisen. Alle Bundesländer haben Ihre Corona Regeln gelockert. Das bedeutet jedoch nicht das es keine Regeln mehr gibt. Wir haben für euch aus den jeweiligen Bundesländern die wichtigsten Regeln herausgesucht.
Touristisches Campen auf Campingplätzen, Stellplätzen oder privat angebotene Plätze sind seit dem 15. Mai in Landkreisen, deren Inzidenzwert stabil unter 100 liegt, erlaubt.
Der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit steht auf einem öffentlichen Parkplatz nichts entgegen, solang dies nicht ausdrücklich verboten ist.
Seit dem 21. Mai dürfen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 Kreise und kreisfreie Städte ihre Campingplätze wieder öffnen.
Deine Fahrtüchtigkeit kannst du eine Nacht auf einem Park- oder Rastplatz wiederherstellen, achte aber bitte darauf das dieser Platz dies nicht verbietet.
Auch in Berlin muss seit 21. Mai die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegen, damit Campingplätze öffnen dürfen. Derzeit steht einem Camping Ausflug in die Hauptstadt somit nichts im Weg.
Deine Fahrtüchtigkeit kannst du auf einem Parkplatz oder Wanderplatz Wiederherstellen solang es dieser nicht verbietet.
Seit dem 1. Juni sind in Hamburg wieder touristische Übernachtungen möglich. Ebenfalls hat seit dem 04. Juni die Innengastronomie wieder geöffnet (negativer Coronatest erforderlich).
In Hessen dürft Ihr bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 euren Campingplatz der Wahl bereisen. Informiert euch im Vorfeld, ob Ihr einen Test Impfung oder die Bescheinigung zur Genesung vorlegen müsst. Park- oder Wanderplätze dienen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Seit dem 15. Mai ist das Campen in Kreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz wieder erlaubt. Informiert euch im Vorfeld bei den jeweiligen Campingplätzen bezüglich negativem Test oder Impfung .
Seit dem 31. Mai ist es Campern wieder möglich, das Saarland und die Saarländer Campingplätze zu besuchen und auch zu übernachten. Informiert euch im Vorfeld über die Gegebenheiten zwecks Coronatest und Impfung.
Die Campingplätze in Sachsen sagen Willkommen. Hier ist eine 7-Tages-Inzidenz unter 100 wichtig. Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit habt Ihr eine Nacht auf Park- oder Wanderplätzen, solang dies nicht verboten ist.
Campen bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt.
Deine Fahrtüchtigkeit kannst du auf einem Park- oder Wanderplatz wiederherstellen, vorausgesetzt der Platz verbietet eine Übernachtung nicht ausdrücklich. (maximal 10 Stunden)
Thüringen erlaubt Campen bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100. Solltest du nicht mehr fahren können, darfst Du die Fahrtüchtigkeit maximal 10 Stunden auf einem Park- oder Wanderplatz wiederherstellen.